Der synthetisch hergestellte Farbstoff Erythrosin mit der E-Nummer E127 wird heute nur noch verwendet, um Cocktailkirschen, kandierte Kirschen oder Bigarreaux-Kirschen (Kaiserkirschen / Konservenfrüchte) rosa-rot zu färben.
In Tierversuchen fand man heraus, dass der Azofarbstoff Erythrosin störend auf die Funktion der Nerven einwirkt und zu krankhaften Veränderungen der Schilddrüse führen kann. Man vermutet, dass diese Nebenwirkung durch den hohen Jodanteil im Erythrosin zustande kommt. Im Bakterienversuch fand man außerdem heraus, dass Erythrosin (E 127) zu Veränderungen im Erbgut führte.
Als Ursache für die immer häufiger auftretende Hyperaktivität bei Kindern hatte man ebenfalls den Zusatzstoff Erythrosin (E127) als Übeltäter im Visier.
Allergiker sollten auf den Verzehr von erythrosin-haltigen Lebensmitteln unbedingt verzichten, da besonders in dieser Personengruppe der Genuss dieses Zusatzstoffes zu Lichtempfindlichkeit führen kann.
Seit 1992 darf der Farbstoff Erythrosin (E 127) nur noch in sehr wenigen Ausnahmefällen eingesetzt werden, da er von vielen wissenschaftlichen Gremien als bedenklich eingestuft wurde. Gleichzeitig wurden die festgesetzten ADI-Werte für den Einsatz von Erythrosin (E127) stark herabgesetzt. So dürfen beispielsweise seit 1992 je Kilogramm Kirschen nur noch höchstens 150-200 Milligramm Erythrosin (E 127) beigemengt werden.
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